Tier zugelaufen: Und nun?

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Tier zugelaufen

Dir ist ein Tier zugelaufen und du weißt nicht was zu tun ist? Damit du in dieser Situationen nicht ratlos dastehst, geben wir dir hier ein nützliche Tipps, was du tun kannst, wenn dir ein Tier zuläuft.

Rechtliches

Grundsätzlich fallen aufgefundene Heim- und Haustiere wie Katzen, Hunde, Kleintiere, Ziervögel oder landwirtschaftliche Nutztiere unter das Fundrecht (§§ 965 – 984 BGB). Das bedeutet: Ist dir ein Tier zugelaufen, musst du das Tier unverzüglich dem Eigentümer oder der zuständigen Fundbehörde melden.

Fundtiere: Einfach behalten verboten

Wenn dir ein Tier zugelaufen ist, ist es ausdrücklich verboten es zu behalten. Fällt dir ein herumstreunendes Tier auf, solltest du zunächst Nachforschungen in der näheren Umgebung anstellen. Vielleicht vermisst jemand das Tier oder hat es auch schon länger durch die Gegend streifen sehen? Manchmal wissen Läden oder Tierärzte in der Umgebung schon mehr und die Besitzer haben dort Suchmeldungen aufgegeben. Sollte das nicht der Fall sein, wende dich an die Polizei oder das Ordnungsamt. Informiere außerdem das örtliche Fundbüro.

Auch Tierheime dienen als Sammelstellen für verloren gegangene Tiere. Deshalb werden Halter, die einen Verlust melden, von der Polizei oder den Behörden immer an die Tierheime verwiesen. So kann der Eigentümer sein vermisstes Tier schnell wieder finden.

Manchmal tragen die Tiere an ihren Halsbändern Marken, auf denen die Daten der Besitzer notiert sind. Kennzeichnungen, z.B. eine Tätowierung, ein Ring oder ein Chip, sind in jedem Fall hilfreich bei der Suche nach den Besitzern. Den Mikrochip findet man vor allem bei Hunden und Katzen. Er sitzt auf der linken Nackenseite. Er enthält einen Transponder, der vom Tierarzt mit einem speziellen Lesegerät ausgelesen werden kann. Mit der 15-stelligen Nummer kann man den Besitzer ausfindig machen. Ist das Tier registriert, lässt sich eine Suche über das Deutsche Haustierregister starten. Sollte das nicht der Fall sein, kannst du immer noch eine Fundmeldung erstellen und sie als Zettel oder Plakat in der Umgebung der Fundstelle verteilen. In dieser Fundmeldung solltest du das Tier so genau wie möglich beschreiben und nach Möglichkeit Rasse und Geschlecht nennen. Auch ein Foto des Tieres ist bei der Fundmeldung sehr hilfreich.

Verletztes Tier zugelaufen?

Bei Katzen ist nicht immer eindeutig, ob es sich wirklich um ein entlaufenes Tier handelt. Katzen machen oft große Touren und versuchen außerdem, überall Futter abzustauben. Fällt dir allerdings auf, dass das Tier abgemagert, erschöpft oder verletzt ist, dann solltest du einschreiten. Bevor du das Tier allerdings vom Fundort entfernst – Prüfe unbedingt, ob es sich um ein weibliches Tier handelt: Es könnte nämlich sein, dass sich auch Jungtiere in der Nähe befinden. Vermeide es, Katzenwelpen anzufassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Muttertier ihre Jungen verstößt. Auch Fundkatzen sind der Polizei oder dem Ordnungsamt zu melden. Bei verletzten Tieren hat allerdings die Behandlung beim Tierarzt Vorrang.

Anlaufstellen für Fundtiere

Wenn du ein Tier gefunden hast, kannst du dich außerdem an diese Adressen wenden:

  • FINDEFIX ist das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes und täglich rund um die Uhr unter 0228 6049635 zu erreichen
  • TASSO e.V. ist das deutsche Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland. Die Mitarbeiter erreichst du unter 06190-937300 – täglich rund um die Uhr
  • Tiermeldezentrale.de listet ständig gefundene Tiere

Sollte sich trotz aller Bemühungen kein Besitzer finden und du willst das Tier behalten, musst du laut Gesetz sechs Monate warten, bis es dir gehört. (§ 973 BGB). Wird der Besitzer in dieser Zeit ermittelt, musst du das Tier leider wieder abgeben.

Wie gehe ich mit Wildtieren um?

Ist dir ein wildes Tier zugelaufen, sieht es anders aus. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es generell verboten, zum Beispiel Vögel, Igel oder Eichhörnchen ohne offensichtlichen Grund zuhause aufzunehmen. Nur wenn du siehst, dass das Tier krank oder verletzt ist, darfst du es gesund pflegen. Doch sobald es wieder gesund ist, musst du es wieder aussetzen. Mit anderen Worten: Im Gegensatz zu einem Haustier wird dir Wildtier niemals dein rechtmäßiges Eigentum werden.

Igel, Fledermaus und Co.

Regelmäßig laufen Menschen Igel zu. Wenn du also so ein Tier in deiner Nähe entdeckst – achte darauf, wann du es zu Gesicht bekommst. Igel sind eigentlich dämmerungs- beziehungsweise nachtaktiv. Am Tag wäre diese Begegnung an sich schon ein ungewöhnliches Zeichen. Ist der Igel dann auch noch apathisch und mager, dann ist er mit Sicherheit krank. Du solltest den Igel vorsichtig aufnehmen, ihn wärmen und zur nächsten Auffangstation bringen.

Auch bei Fledermäusen kann es schon einmal vorkommen, dass sie sich auf der Suche nach einem Winterquartier auf den Dachboden oder in ein Zimmer verirren. Der Bestand von Fledermäusen in Deutschland wird als besonders gefährdet eingestuft. Daher erscheint schon logisch, dass du auch diese Tiere nicht einfach zuhause halten darfst. Am besten versuchst du in so einem Fall, das Tier durch ein offen stehendes Fenster wieder nach draußen zu locken.

In keinem Fall solltest du die Fledermaus im Schlaf wecken, denn das könnte sie als Angriff verstehen und sich mit ihren Zähnen zur Wehr setzen. Ist das Tier verletzt, lässt zum Beispiel einen Flügel schleifen, dann versuche es mit Handschuhen zu fangen, sie zum Schutz vor Räubern einen Karton zu setzen und verständige umgehend einen Spezialisten für Fledermäuse. Auskunft und Hilfe gibt es zum Beispiel bei der NABU-Gruppe vor Ort.

Im Gegensatz dazu müssen Jungvögel außerhalb ihrer Nester nicht zwangsläufig im Garten eingesammelt und aufgepäppelt werden. Häufig hüpfen Küken durch die Vegetation und piepsen herzzerreißend. Üblicherweise tun sie das so lange, bis die Vogel-Eltern sie hören und füttern. So weit, so normal. Sollte dir also etwas Derartiges auffallen, schaue dir das Spektakel lieber erst einmal aus der Entfernung an. Ändert sich nach 24 Stunden nichts an der Lage des Vögelchens, ist es immer noch Zeit zu handeln. Umgehende Hilfe ist nur in zwei Ausnahmen angesagt:

1. Es handelt es sich um einen kaum befiederten oder sehr junger Vogel, der aus dem Nest gefallen ist oder

2. du findest ihn in der Nähe einer viel befahrenen Straße oder es droht akute Gefahr, z.B. durch Katzen.

In jedem Fall ist es ratsam, den Jungvogel vorsichtig auf eine nahgelegene Astgabel zu setzen, wo ihn seine Eltern (hoffentlich) besser hören können.

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Kommentare, Fragen und Antworten
  1. Danke für diese Tipps! Meiner Nachbarin ist gestern eine Katze zugelaufen und sie hat es mit dem Chip heute bei dem Tierarzt geschafft den Inhaber dieses Tiers zu finden. Das hat wirklich gut geklappt! Ich finde es sehr wichtig die Hunde und Katzen chippen zu lassen damit diese wiedergefunden werden falls sie mal entlaufen. Die Informationen von meinem Hund sind auch bei TASSO und sie trägt an dem Halsband auch ein Tierperso um sie zu identifizieren! Aber danke für diese Informationen, ich wusste nicht wie ich mit anderen Tieren die mir zulaufen können umgehen soll!

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Jade,
      vielen Dank für dein nettes Feedback. Wir freuen uns, dass die Tipps hilfreich waren 🙂
      Tierische Grüße,
      dein ZooRoyal Team

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