Hundesteuer – alles zur An- und Abmeldung des Hundes

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Hundesteuer

In Deutschland gibt es viele Steuerarten, die unter anderem dem Land, Bundesland oder der Kommune zugutekommen. Dazu gehört auch die Hundesteuer. Warum Hundehalter für ihre treuen Begleiter zur Kasse gebeten werden und wie genau das alles funktioniert, erfährst du hier.

Was ist die Hundesteuer und wozu dient sie?

Die Hundesteuer bezieht sich auf das Halten von Hunden und drückt einen besonderen Aufwand aus. Sie ist eine Gemeindesteuer und zählt zu den Aufwandssteuern. Das bedeutet, dass jede Gemeinde in Deutschland private Hundebesitzer einen bestimmten Hundesteuersatz zahlen lässt.

Jede Gemeinde hat das Recht zur Erhebung und Verwaltung der Steuer, aber nicht die Pflicht. Der Ertrag kommt dabei der Kommune im Allgemeinen zugute. Er wird nicht etwa ausschließlich für die Entsorgung von Hundekot oder der Schaffung von mehr Hundespielplätzen verwendet, sondern zum Beispiel auch für Reparatur- oder Ausbaumaßnahmen der Gemeinde.

Auf die allgemeine Haltersituation wird dabei keine Rücksicht genommen. Egal, in welcher finanziellen Situation sich der Besitzer befindet, jeder muss für seine Hunde zahlen. Hierbei geht der Fiskus davon aus, dass jeder, der sich die Hundehaltung leisten kann, auch zur Steuerzahlung befähigt ist. In Deutschland gibt es nur sehr wenige Gemeinden, die keine Hundesteuer erheben und sich bis dato erfolgreich dagegen wehren.

Wie viel kostet die Hundesteuer?

Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach dem Kommunalabgabengesetz und wird von der jeweiligen Gemeinde individuell festgelegt. Dabei wird nicht nach Größe oder Hunderasse (mit Ausnahme von als gefährlich eingestuften Hunden), sondern nach Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde unterschieden. Pro Jahr beträgt die Hundesteuer pro Hund je nach Kommune zwischen ca. 30 und 170€. Für als gefährlich eingestufte Hunderassen fallen je nach Kommune jährlich Kosten zwischen ca. 120 und 1000€ an.

Ist die Hundesteuer für alle Hunde gleich?

Als direkte Steuer ist die Hundesteuer einmal pro Jahr fällig. Der zu zahlende Betrag ist dabei für alle Hunderassen gleich. Ab dem zweiten Hund erhöht sich der Steuersatz jedoch prozentual.

Für die als gefährlich eingestuften Hunderassen, die sogenannten Listenhunde, gelten gesonderte Regelungen, die sich sowohl auf die Haltung an sich als auch auf die zu zahlenden Steuern beziehen. Auch hier darf jede Kommune einen individuellen Steuersatz festsetzen. Zwar darf der Betrag nicht so hoch sein, dass er die Haltungskosten übersteigt und damit die Kampfhundehaltung praktisch unmöglich macht, jedoch gibt es vereinzelt Kommunen, die einen jährlichen Steuersatz von über 1000€ für eine im betreffenden Bundesland als gefährlich eingestufte Hunderasse erheben.

Gewerbliche Hunde oder Arbeitshunde, die zum Beispiel als Blindenhund eingesetzt werden, sind von der Steuerpflicht befreit.

Wie und wo kann ich die Hundesteuer anmelden?

Sobald Hundewelpen ihren dritten Lebensmonat abgeschlossen haben, müssen sie steuerlich erfasst werden. In der Regel sollte die Anmeldung deines Hundes innerhalb von 2 bis 4 Wochen erfolgen. Die genauen Bestimmungen findest du in den meisten Fällen auf der Homepage deiner Stadt. Alternativ erfährst du sie beim Ordnungsamt.

Die Anmeldung kann mittels eines bereitgestellten Formulars oder auch telefonisch oder per Fax erfolgen. Verantwortlich ist das Steuer- und Stadtkassenamt, wo der Hund seinen festen Wohnsitz hat.

Die Anmeldung der Hundesteuer ist für dich kostenfrei. Um den Hund korrekt zu registrieren, solltest du folgende Informationen bereithalten:

  • Name und Anschrift des Besitzers
  • Name des Hundes
  • Alter und Rasse
  • Seit wann wird der Hund gehalten?
  • ggf. spezifische Merkmale
  • Sachkundenachweise, Haltungserlaubnis – falls erforderlich

Bei einem Besitzerwechsel oder einer Ummeldung musst du außerdem den Vorbesitzer und den vorherigen Wohnsitz angeben. Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine Vergünstigung oder Befreiung von der Hundesteuer anzumelden, respektive diese zu beantragen. Dafür sind entsprechende Nachweise des Anspruchs, wie z.B. ein Behindertenausweis, vorzulegen. Ob die Befreiung oder Vergünstigung gewährt wird, entscheidet die Stadt. In jedem Fall sind arbeitende Vierbeiner wie Rettungshunde sowie Hunde im Tierheim von der Steuerpflicht befreit.

Wie und wann kann ich die Hundesteuer abmelden oder ummelden?

Die Abmeldung oder auch Ummeldung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen:

  • Ableben des Hundes
  • Wohnort- oder Wohnsitzwechsel
  • Besitzerwechsel durch Verkauf oder Schenkung

Die Fristen für diese Meldung sind auf der Homepage der Stadt ersichtlich und können zudem telefonisch erfragt werden. Sicherlich ist vor allem beim Tod des geliebten Vierbeiners nicht der erste Gedanke, die Steuer abzumelden. Dennoch solltest du die Fristen beachten. Denn nach dem Verstreichen der Meldezeit kann die Stadt noch Zahlungen bis Ende des Kalendermonats verlangen. Für die Abmeldung benötigst du folgende Unterlagen:

  • Personalausweis des Besitzers
  • ggf. eine Tötungsbescheinigung vom Tierarzt
  • die Hundesteuermarke
  • die letzte Meldebescheinigung vom Steueramt
  • das Abmeldeformular

Die Ummeldung deines Hundes bei Abgabe oder Schenkung sollte von dir durchgeführt werden. Eine Anmeldung durch den neuen Besitzer allein ist nicht ausreichend. Alle Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen. Ob das per E-Mail oder Brief erledigt werden darf, kannst du ebenfalls bei der Stadt erfragen.

Was passiert, wenn man keine Hundesteuer zahlt?

Da die Hundesteuer für einen Hund zwischen ca. 50,00 und 150,00 € jährlich kostet, bist du vielleicht daran interessiert, eine Anmeldung zu vermeiden. Allerdings führen einige Städte häufig Kontrollen durch. Wenn du dich ohne eine Hundesteuermarke an deinem Hund erwischen lässt, musst du unter Umständen mit hohen Bußgeldern rechnen.

Einen Hund nicht anzumelden, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet. Also gehe lieber auf Nummer sicher und melde deinen neuen Liebling an, um noch höhere Kosten zu vermeiden.

Wissenswertes zur Hundesteuermarke

Sobald dein vierbeiniger Liebling gemeldet ist, bekommt er eine kostenfreie Marke mit seiner einzigartigen Identifikationsnummer. Diese kann nicht auf andere Hunde übertragen werden. Die Hundesteuermarke muss im Freien jederzeit sichtbar sein, um ggf. sofort durch das Ordnungsamt erkannt zu werden. Das gilt, sobald der Hund dein Haus oder deine Wohnung verlässt – also auch dann, wenn es sich dabei um dein eigenes Grundstück handelt. Von der Steuer befreite Vierbeiner erhalten ebenfalls eine Marke. So können jederzeit Berechtigung und Grund der Befreiung geprüft werden.

Natürlich kann es immer einmal vorkommen, dass deine Hundesteuermarke verloren geht oder beschädigt wird. Das musst du umgehend der Stadt melden. Dafür werden das Kassenzeichen laut Steuerbescheid sowie dein Name und deine Anschrift benötigt. Die Meldung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. In der Regel bekommst du innerhalb kurzer Zeit eine neue Marke kostenfrei zugesandt.

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Kommentare, Fragen und Antworten
  1. Köhler Martina sagt:

    Hallo ich habe noch alte Schulden vom letzten Hund und möchte mir nun einen neuen Hund anschaffen. Geht das auch mit den Altlasten. Da der Hund auf meinen Name lief und mein Ex Mann nicht zählte. MfG Martina

  2. Elke sagt:

    Hallo, ich habe einen Hund von einem Kollegen übernommen. Er hat sich ihn aus dem Tierschutz (Spanien) geholt. Er wollte ihn nicht mehr haben und ihn zurückgeben. Da ich schon mit diesem Hund Freundschaft geschlossen habe, haben mein Mann und ich entschieden ihn zu übernehmen. Der alte Hunde Besitzer wollte weiter die Versicherung und Steuer zahlen, dass hat er bisher auch getan. Nun gab es aber einen Streit. Wir sind die Besitzer! Der alte Besitzer hat die Steuer weiter gezahlt. Nun möchte er das nicht mehr. Das ist auch ok. Wie melde ich nun meinen Hund um. Muss ich jetzt die Steuer für die vergangenen Jahre nachzahlen? Obwohl der alte Besitzer ja gezahlt hat und die Steuermarke trägt mein Hund auch noch vom alten Besitzer. Meine Frage: wenn ich einen Hund an einen neuen Besitzer weiter gebe, darf ich die Steuer weiter zahlen?

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Elke,
      da die Bestimmungen zur Hundesteuer von Land zu Land und sogar von Stadt zu Stadt variieren können, empfehle ich dir dringend, sich an das zuständige örtliche Steueramt oder die zuständige Behörde zu wenden, um genaue Informationen und Beratung zu erhalten. In der Regel wird die Hundesteuer auf den aktuellen Besitzer des Hundes erhoben, unabhängig davon, ob der Hund zuvor einen anderen Besitzer hatte oder nicht. Wenn du den Hund von Ihrem Kollegen übernommen haben, solltest du den Hund möglicherweise bei der zuständigen Behörde ummelden und dich als neuen Besitzer registrieren. Wir hoffen, dass du die Situation klären kannst und dass ihr und eure Fellnase eine glückliche Zeit miteinander verbringen könnt.
      Wir wünschen euch alles Gute
      dein ZooRoyal-Team

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