Katzenhaltung in der Mietwohnung

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Katzenhaltung in der Mietwohnung

Ob Perser, Siam oder EKH – Katzen zählen zu den beliebtesten Haustieren, und das aus gutem Grund. Sie sind schön, sanft, liebenswert und charmant – echte Samtpfötchen und Schmusetiger eben. Bevor du dich jedoch für die Katzenhaltung in der Mietwohnung entscheidest, solltest du über bestimmte Dinge im Sinne des Mietrechts informiert sein. Die erste und wichtigste Frage lautet sicherlich: Darf ich mir ohne Zustimmung meines Vermieters überhaupt eine oder mehrere Katzen anschaffen? Normalerweise gilt: Die Haltung einer Hauskatze entspricht dem üblichen Gebrauch einer Mietsache, die der Vermieter nicht grundsätzlich verbieten kann. Diverse Gerichtsurteile in der nahen Vergangenheit belegen dies. Nichtsdestotrotz solltest du immer das Gespräch mit deinem Vermieter suchen. Gleiches gilt bei einem Neueinzug. Spiele mit offenen Karten und kläre den Vermieter über deine vierbeinigen Mitbewohner auf. Eine Einzelkatze oder ein Katzenpärchen sollte eigentlich kein Problem darstellen. Handelt es sich um einen Mehrkatzenhaushalt, gilt abzuwägen, inwieweit die Anzahl der Katzen noch als normaler Bestand eingestuft wird. Als allgemeingültiger Richtwert in einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus wird ein Bestand von einer bis drei Katzen angegeben. Letzten Endes entscheiden die Gerichte im Streitfall situationsbezogen.

Verbotene Katzenhaltung in der Mietwohnung

Ist explizit eine Haustier-Verbotsklausel in deinem Mietvertrag eingearbeitet, gestaltet sich die Situation schwieriger. Auch in diesem Falle solltest Du unbedingt das Gespräch mit deinem Vermieter suchen oder erwägen, in eine Wohnung umzuziehen, deren Verwaltung die Haltung von Haustieren lockerer handhabt. Hältst du dich nicht an das Verbot der Katzenhaltung in der Mietwohnung, kann der Vermieter dich möglicherweise verklagen. Zwar sind solche Haustier-Verbotsklauseln von Gerichten bereits als unwirksam erklärt worden, trotzdem entscheidet der Einzelfall und Ärger mit dem Vermieter wirst du in einem solchen Falle ohnehin auf dich ziehen. Besonders, wenn konkrete Konflikte vorliegen, beispielsweise gravierende Allergien bei anderen Bewohnern, können die Entscheidungen des zuständigen Gerichtes zugunsten des Vermieters ausfallen. Also informiere dich lieber im Vorfeld und wähle das diplomatische Gespräch oder gegebenenfalls eine andere Wohnung.

Was du bei der Katzenhaltung in der Mietwohnung beachten musst

Als Katzenhalter verpflichtest du dich, darauf zu achten, dass anderen Parteien im Mietobjekt oder Nachbarn keine Unannehmlichkeiten durch deine Katze(n) entstehen. Kastration ist das erste Gebot der Stunde! Schon aus eigenem Interesse wirst du keinen unkastrierten Kater halten wollen. Mit Erreichen der Geschlechtsreife wird er überall sehr markante Duftmarken hinterlassen, die als unzumutbare Belästigung eingestuft werden und die fristlose Kündigung nach sich ziehen können. Über seriöse Tiervermittlungen und Tierheime bekommst du ohnehin nur bereits kastrierte Tiere. Hast du hingegen ein Findel-Kitten oder einen Katzenwelpen aus einem privaten Wurf aufgenommen, musst du diesen im Alter von vier bis sechs Monaten unbedingt kastrieren lassen. Hast du den richtigen Zeitpunkt verpasst und dein Katerchen markiert bereits, ist es möglich, dass es dies auch nach der durchgeführten Kastration beibehält. Dass du verpflichtet bist, deine jungen Katzen zur Stubenreinheit zu erziehen, erklärt sich von selbst.

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Stelle ein ausreichend großes Katzenklo zur Verfügung, das du mindestens einmal am Tag säuberst. Dann wird deine Jungkatze es ganz von allein benutzen. Im Handel erhältst du verschiedene Sorten Einstreu, sehr gerne wird zum Beispiel Klumpstreu genutzt. Diese bindet die Feuchtigkeit und der Katzenurin kann sehr einfach, in verklumpter Form, aus dem Klo entfernt werden. Ferner ist es natürlich auch deine Aufgabe als Katzenhalter, Beschädigungen an Interieur, Wänden und Böden durch deine Tiere weitestgehend zu vermeiden. Stelle deinen Katzen zum Beispiel Kratzmöbel mit Sisal aus dem Tierhandel oder Kratzecken für die Wände zur Verfügung. Spiele mit deiner Katze und biete ihr ein abwechslungsreiches Leben. Einer reinen Wohnungskatze kannst Du zum Beispiel wunderbare Unterhaltung mit einem Vogelhaus für Wildvögel bieten, die sie durch die Fensterscheibe oder Balkontür beobachten kann.

Katzenklappen und Balkonnetze

Bauliche Veränderungen des Mieteigentums durch den Mieter bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters. Dazu zählt beispielsweise der Einbau von Katzenklappen in Fenster und Türen. Wenn Du also Freigänger hältst und derlei Umbauten planst, solltest du vorher unbedingt das Gespräch mit deinem Vermieter suchen. Vorsicht ist auch beim Anbringen eines Katzenschutznetzes an deinem Balkon geboten. Auch das wird zu den genehmigungspflichtigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Katzenhaltung gezählt. In verschiedenen Fällen aus der Praxis, wo Mieter sich über diese Regelung hinwegsetzten und gegen den Willen des Vermieters solche Netze angebracht wurden, erließen die jeweils zuständigen Gerichte unterschiedliche Urteile. Die Art der Befestigung und der Umfang der Veränderungen am Balkon sowie optische Aspekte spielten hierbei eine Rolle. Eindeutiger ist die Sachlage beim unerlaubten Einbau einer Katzenklappe. Diese stellt eine bleibende, bauliche Veränderung des Mieteigentums dar und gilt somit als Sachbeschädigung.

Sogar fristlose Kündigungen wurden in solchen Fällen bereits als rechtens erklärt. Bitte bedenke, dass ein gekipptes Fenster im Erdgeschoss kein geeigneter Zugang für eine Freigängerkatze und keine Alternative zur Katzenklappe ist! Zwar sind viele gesunde Katzen in der Lage, in beide Richtungen durch ein gekipptes Fenster zu schlüpfen, leider kommt es dadurch aber immer wieder zu Unfällen, die schwerste Verletzungen an Haut, Knochen, Nerven und inneren Organen verursachen können. Bleibt die Katze nämlich im seitlichen Spalt des Fensters stecken, kann sie sich aus eigener Kraft nicht mehr befreien und rutscht durch ihre Bewegungen immer tiefer in den enger werdenden Spalt. In der Veterinärmedizin gibt es sogar eine Bezeichnung dafür – das Kippfenstersyndrom. Thrombosen in den Bauchgefäßen, bleibende Organschäden und Knochenbrüche im Bereich der Lendenwirbelsäule können die Folge sein. Am besten setzt du dich, bevor du dir eine Katze anschaffst, mit deinem Vermieter in Verbindung und findest eine einvernehmliche Lösung für den Einbau einer Katzenklappe. So vermeidest du Ärger und bist von Anfang an auf der sicheren Seite.

Schäden, die deine Katze am Mieteigentum verursacht

Eine Katzenhaltung wird, vor allem nicht für die Dauer eines Katzenlebens, völlig spurlos an deiner Wohnung vorbeigehen. Ein umgeworfener Wassernapf kann Laminat aufquellen lassen, ein Kratzer an der Wand ist schnell passiert. Grundsätzlich gilt: Auch für Beschädigungen, die auf artspezifisches Verhalten deiner Katze zurückzuführen sind, wird dein Vermieter dich unter Umständen haftbar machen. Übergibst du die Wohnung also zum Beispiel bei deinem Auszug, kann es passieren, dass man dir Schäden in Rechnung stellt bzw. die Rückzahlung der Kaution mindert.

Kurzum: Eine Katze kann dein Leben nachhaltig bereichern. Bist du achtsam im Umgang mit ihr und umsichtig bei der Nutzung von Mieteigentum, ist eine Katzenhaltung in der Mietwohnung kein Problem.

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Kommentare, Fragen und Antworten
  1. Lukas sagt:

    Danke für die Infos. Hab mir über die rechtliche Lage nie zu viele Gedanken gemacht um ehrlich zu sein…
    Ein Katzenschutznetz sollte man sich für den Balkon auf jeden Fall zulegen! Erster Stock ist noch nicht so riskant aber alles darüber ist gefährlich. Auf jeden Fall sollte man zuerst alles darüber lesen

  2. Heike sagt:

    Ein guter Tipp ist, sich über bestimmte Dinge im Sinne des Mietrechts zu informieren, bevor man sich für eine Katze oder ein anderes Tier in der Mietwohnung entscheidet. Es ist sinnvoll, mit dem Vermieter darüber offen zu reden, obwohl er, wie Sie sagen, eine Hauskatze nicht verbieten kann. Bis ich keine eigene Wohnung habe, kann ich mir ein Haustier leider nicht leisten.

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Heike,

      das ist sicherlich sinnvoll, da geben wir dir recht!

      Danke für den Hinweis und viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  3. Guillaume sagt:

    Dass man in jedem Fall mit der Vermieterin oder dem Vermieter redet, erachte ich als sinnvoll. Natürlich will man seine Katze bei sich behalten. Dennoch muss man das abklären. Während meines Studiums hat eine Mitbewohnerin Kaninchen gehalten und hat das nicht mit der Vermieterin abgesprochen. Das führte dann zu einigen Problemen.

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